Wenn die Liebe geht – Ehevertrag sichert ab

(Bergen auf Rügen) Die Ehe soll ein Zusammenschluss aus Liebe und für immer sein. Nichtsdestotrotz können verschiedene Gründe zu einer Trennung führen. Viele Paare sind sich dessen bewusst und machen sich heutzutage bereits vor der Trauung Gedanken, wie man im Fall einer Trennung einen unangenehmen Rosenkrieg vermeiden kann. Ein Ehevertrag dient dazu, Streitigkeiten im Scheidungsfall zu vermeiden und Regelungen zu treffen. Was sich vertraglich festhalten lässt, erklären die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen.

Mögliche Regelungen
Um Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern über die Aufteilung der Güter, Umfang und Bestehen von Unterhalts- und oder Versorgungsansprüchen beim Scheitern einer Ehe vorzubeugen, kann man in einem Ehevertrag Regelungen treffen. Ein zentraler Regelungsbereich betrifft die Zuordnung und Aufteilung des Vermögens. Ohne eine vertragliche Vereinbarung gilt für die Ehe die sogenannte gesetzliche Zugewinngemeinschaft. Im Fall des Zugewinnausgleichs stellen die Eheleute ihre Anfangsvermögen, also das, was sie zum Zeitpunkt des Eingehens der Ehe mitbringen und ihre Endvermögen, also das, was sie zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung haben, gegenüber. Der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt, ist der Zugewinn. Wird dagegen eine Gütertrennung durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart, gibt es keinen Vermögensausgleich zwischen den Ehepartnern. Das Vermögen beider Ehepartner bleibt strikt getrennt. Ebenso können in einem Ehevertrag spätere Unterhaltsansprüche bereits vorweg vertraglich geregelt werden. Auch Regelungen über Kontoverfügungen im Falle einer schweren Erkrankung eines Partners können mit einem Vertrag getroffen werden. Ein professioneller Ehevertrag berücksichtigt zudem die erbrechtlichen Auswirkungen sowie steuerliche Risiken. Die meisten Vereinbarungen in Eheverträgen müssen notariell beglaubigt werden, da sie nur dann rechtswirksam sind.

Regelmäßige Überprüfung
Ein Ehevertrag kann vor und nach Eingehen einer Ehe und selbst nach Trennung der Parteien geschlossen werden. Es ist ratsam, die im Vertrag getroffenen Regelungen in gewissen Abständen auf ihre Richtigkeit und Aktualität zu überprüfen. Insbesondere wenn sich private und wirtschaftliche Verhältnisse der Partner ergeben, müssen Änderungen vorgenommen werden.

Für ausführliche Informationen zum Ehevertrag stehen die Rechtsanwälte Alexander Dobiasch und Rupert Richter aus Bergen auf Rügen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Ansprechpartner:
Rechtsanwälte Alexander Dobiasch & Rupert Richter
Marktstraße 8
18528 Bergen auf Rügen
Telefon: +49 03838 / 25 71 10
Telefax: +49 03838 / 25 71 15
E-Mail: rae@dobiasch-richter.de
Homepage: www.dobiasch-richter.de

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