Anreiz zum PKV Wechsel soll gesenkt werden

(Berlin) Der Bund der Versicherten kritisiert seit längeren die Bestandteile und Prozesse hinsichtlich der Verprovisionierung von Versicherungsmaklern für die Private Krankenversicherung. Hintergrund der Kritik ist insbesondere eine hohe Provision, welche vermutlich zu der Befürchtung führt, dass Kunden in die Krankenvollversicherung gelockt werden und gegebenenfalls nicht der optimale individuelle Tarif vermittelt wird. Der Vorwurf der hier potentiell im Raum steht ist, dass die Wahl des Tarifes von der Provision beeinflusst werden könnte und so zum Beispiel so etwas wie ein PKV Preisvergleich oder ein Vergleich des Preis-Leistungsverhältnisses nicht in einigen Fällen den Ausschlag geben. Der Bund der Versicherten spricht in diesem Zusammenhang von Provisionen von bis zu 16 Monatsbeiträgen.

Kritik des Bund der Versicherten
Der Bund der Versicherten äußert sich insbesondere kritisch hinsichtlich der Markteinführung von Tarifen der Krankenvollversicherung, welche mit entsprechenden Provisionen in den Markt getragen werden sollen. Die Praxis stellt für den Bund der Versicherten ein Ärgernis dar, da insbesondere vermutet wird, dass dadurch eine objektive Beratung unterlaufen werden könnte. Als Maßnahme zur Vermeidung dieser Prozesse verlangt der Bund der Versicherten eine Begrenzung der Provisionen auf 6 Monatsbeiträge. Der PKV-Verband hat mit Bezug auf diese Forderung bereits protestiert, da hierbei ein Teil des Vertriebes sogleich obsolet würde.

Wirtschaft und Politik zu den Provisionen

Repräsentanten der Versicherungswirtschaft hatten sich in diesem Streitpunkt gegen eine deutliche Begrenzung der Provisionen für Versicherungsvermittler ausgesprochen. Die neuerlichen politischen Fachgespräche zu diesem Thema wurden durch entsprechende Änderungsanträge von CDU/CSU und FDP zum Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts aufgenommen. Diese sieht vor, dass ab dem kommenden Jahr die Provisionen für Krankenversicherungsvermittlungen auf 2,67 Prozent der Bruttobeitragssumme begrenzt werden soll. Laut Begründung des Änderungsantrags, würden damit acht Monatsbeiträge fällig.

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