Achtung Online-Händler: der 04.11. ist ein wichtiger Stichtag in Sachen Widerrufsbelehrung!

Kaiserslautern/Saarbrücken - Wer Waren oder Dienstleistungen in einem Onlineshop, auf ebay, Amazon und Co. vertreibt, sollte schnellstens dafür sorgen, dass seine Widerrufsbelehrung auf dem neuesten Stand ist!
Denn seit dem 04.08.2011 gilt ein neues Widerrufsrecht in Deutschland. Zwar wurde Online-Händlern eine Übergangsfrist eingeräumt, um ihren Internetauftritt an die neuen Gesetze anzupassen.

Diese Frist endet aber am 04.11.2011.

Wer die Frist verstreichen lässt und keine entsprechenden Vorkehrungen trifft, riskiert Abmahnungen durch Wettbewerber.

Die Aktualisierung der Widerrufsbelehrung bietet schon heute Vorteile für Shop-Betreiber!
Käufer haben das Recht, Eigenschaften und Funktionsweise von erworbenen Waren zu prüfen. Geht die Prüfung aber über ein übliches Maß hinaus und führt zu einer Wertminderung der Ware, dann kann der Händler nur dann Wertersatz vom Käufer verlangen, wenn der Verbraucher bereits vor dem Kauf auf Basis der aktuellen Widerrufsbelehrung informiert wurde.

Achtung: amtliche Musterwiderrufsbelehrung muss individuell auf den Online-Shop angepasst werden
Die amtliche Musterwiderrufsbelehrung enthält etwa 120 Variationsmöglichkeiten und muss daher in jedem Fall auf die Verwendung in Onlineshops oder auf Verkaufsportalen wie eBay oder Amazon angepasst werden! Schon geringste Abweichungen oder Unklarheiten können als Abmahngrund angesehen werden.

Kostenlos für alle Online-Händler: die abmahnsichere Widerrufsbelehrung von it-recht PLUS
Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte an der Aktion „Kostenlose Widerrufsbelehrung 2011“ von it-recht PLUS teilnehmen. Im Rahmen der Aktion gelangen Online-Händler mit wenigen Klicks zu ihrer individuellen Widerrufsbelehrung, die für sie zum kostenfreien Download bereitgestellt wird.

Besonderes PLUS: kostenlose anwaltliche Hilfe beim Einbinden in das Online-Angebot
Wenn Fragen zur Einbindung der Widerrufsbelehrung bestehen, hilft ein im Internetrecht spezialisierter Vertragsanwalt weiter. Und das ohne jegliche Kosten für die teilnehmenden Händler!

weitere Informationen unter www.it-recht-plus.de/service
oder
it-recht PLUS GmbH, Gustav-Heinemann-Str. 17, 67663 Kaiserslautern
Kostenlose Hotline: 0800 – 40 41 100

Firmenportrait: 

it-recht PLUS versteht sich als Vermitttler einer modernen, spezialisierten Rechtsabteilung für mittlere und große Unternehmen für alle Bereiche des IT-Rechts.
Die juristischen Leistungen von it-recht PLUS fügen sich nahtlos in bestehende Rechtsabteilungen ein, können jedoch ebenso als externe Rechtsabteilung in Anspruch genommen werden. Die spezialisierten Vertragsanwälte von it-recht PLUS beraten individuell und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen, beispielsweise wenn es um die Gestaltung von Lizenz- oder Kooperationsverträgen geht.

weitere Informationen auf: it-recht-plus.de/service

Pressekontakt: 

it-recht PLUS GmbH
Gustav-Heinemann-Str. 17
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